CDA im Kreis Vechta fordert schnelle Umsetzung des Koalitionsvertrages

Vor 100 Jahren – am 4. Februar 1920 – wurde das Betriebsrätegesetz verabschiedet. Vorausgegan-gen waren Streiks und Kämpfe für mehr Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben. Heute regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und den gewählten Betriebsräten. Allerdings sinkt die Anzahl der Betriebsräte in Deutschland seit Jahren. Die Bundesregierung hat deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, die Gründungen und Wahlen von Betriebsräten zu erleichtern. Noch ist dazu nichts umgesetzt.
Der Vorsitzende Jan Hoyer der Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft im Kreisverband Vechta fordert daher: „Als CDA haben wir uns für eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung in den Verhandlungen eingesetzt. Bundesarbeitsminister Heil muss dieses Vorhaben endlich umsetzen. Die betriebliche Mitbestimmung ist einer der großen Errungenschaften in unserer Sozialen Marktwirtschaft. Das dürfen wir nicht vernachlässigen.“
„Neben der vereinfachten Wahl, wollen wir Betriebsratsgründungen besser schützen. Der Kündigungsschutz des Wahlvorstandes und der Wahlbewerber sollte dazu ausgebaut werden. Zudem wollen wir Behinderungen der Betriebsratswahlen durch den Arbeitgeber stärker strafrechtlich verfolgen. Und auch das Vorgehen von kommerziellen Beratungsagenturen zur Bekämpfung von Betriebsräten unterbinden,“ sagt der Vorsitzende Hoyer anlässlich des 100-jährigen Jubiläums.

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